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Häufige Fragen (FAQ)

von Ratsuchenden – und die Antworten dazu

 

Hier handelt es sich um allgemeine Antworten. Jede Trennung / Scheidung unterscheidet sich von der anderen und kann erst im persönlichen Gespräch mit dem IGM Berater*In genau abgeklärt werden.

Braucht es zum Scheiden einen Anwalt oder Fürsprecher?

   -  Nein, der IGM Berater*In wird die gleichen Arbeiten ausführen wie ein aus Familienrecht spezialisierter Anwalt.

Was ist der Kostenunterschied zwischen einem Anwalt und einem IGM-Be Berater*In ? 
   -  Der Scheidungs-Anwalt hat einen Stundenansatz von Fr. 250.– bis Fr. 450.– 

       Bei der IGM-BE bezahlt der Ratsuchende Fr. 260.– für die Mitgliedschaft und Erstberatung im ersten Jahr. 
       Der Spesenersatz deckt die Erstberatung ab, allenfalls eine zweite Sitzung sowie weitere telefonische Auskünfte. ​

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Welche weiteren Vorteile hat die IGM Beratung gegenüber einem Anwalt?   

       Beim Anwalt hat man keine Möglichkeit mit anderen Betroffenen zu reden.

       Bei der IGM-BE haben wir jeden ersten Montag im Monat einen Stamm-Höck in Wichtrach im Restaurant Bahnhöfli, wo
       Erfahrungen, Ratschläge und Sorgen ausgetauscht werden können.   ​​

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Was ist eine Trennung?

       Mit dem Ausziehen eines Ehegatten aus der gemeinschaftlichen Wohnung beginnt die Trennung.
       Es wird eine Konvention (Vereinbarung) nötig, welche die finanziellen Fragen, Kinderbetreuung, etc. regelt.  
       Das Vermögen (güterrechtliche Auseinandersetzung) wird während der Trennungsdauer nicht aufgeteilt !!!
       In Ausnahmefällen kann das Gericht die sog. Gütertrennung anordnen, welche dann allerdings erst ab diesem Zeitpunkt gültig ist.

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Kann ich nach der Trennung meinen Beschäftigungsgrad reduzieren damit ich weniger oder keine Alimente bezahlen muss?

       Nein, in solchen Fällen wird ein hypothetisches Einkommen aufgerechnet.
       Nach der Scheidung sind die Alimente sowieso in die Zukunft fest vereinbart.  ​

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Was ist eine Scheidung?

       Wenn bei den getrennt lebenden Ehegatten die Ehe aufgelöst wird, beinhaltet dies auch die güterrechtliche Auseinandersetzung.           Nach der Scheidung sind die Ex-Ehegatten nicht mehr miteinander verwandt (Erbrecht).

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Muss ich 2 Jahre getrennt leben, bis ich scheiden kann?

       Nein, eine Scheidung auf gemeinsames Begehren ist jederzeit möglich.
       Nach einer 2 jährigen Trennungsfrist, kann ein Ehegatte gegen den Willen des Anderen die Scheidung verlangen.

Was kostet die Scheidung?

       Für eine einfache Scheidung (wenn sich beide Ehegatten einig sind) betragen die Gerichtskosten
       zwischen Fr. 1200.– bis Fr. 3’000.-,
       je nach Einkommen. Bei einer Kampf-Scheidung betragen die Grundkosten rund das Doppelte.
       Gerichtskosten sind Einkommens- und Vermögensabhängig.
       Die Kosten Ihres IGM Beraters richten sich nach dem Aufwand und betragen deutlich weniger als bei einem Anwalt. ​​

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Wieviel Unterhalt muss ich bezahlen?

       Bei Unterhaltszahlungen unterscheidet man zwischen Bar- und Betreuungsunterhalt und einem allfälligen Ehegattenunterhalt, 
       Kinderunterhaltsbeiträge abgestuft bis zur Volljährigkeit, anschliessend eventuell Ausbildungsunterstützung, die aber mit den
       Anteilen anders gerechnet wird (Art 277 ZGB).
 

 

Was ist die Obhut?

       Die Obhut betrifft insbesondere den momentanen Aufenthaltsort des Kindes und die „tägliche“ Verantwortung.
       Die Obhut hat üblicherweise derjenige Elternteil inne bei welchem die Kinder gerade betreut werden.   

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Wie oft kann ich die Kinder bei mir haben?

       Grundsätzlich regeln die Eltern die alternierenden Betreuungsanteile selber.
       Unter der Berücksichtigung der Arbeitszeiten der Eltern, dem Alter und Mitspracherecht der Kinder.

       Feiertage wie Weihnachten, Ostern etc. sind zusätzlich zu regeln.         ​

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Was ist ein Sorgerecht?

       Elterliche Sorge haben üblicherweise die Eltern gemeinsam oder ein Elternteil.
       Hat in Ausnahmefällen nur ein Elternteil die Sorge, ist der andere Elternteil Auskunftsberechtigt und muss vor wichtigen
       Entscheidungen angehört werden. Siehe Art. 275a ZGB

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​Was passiert wenn ich keine Unterhaltszahlungen mehr leiste?

       Zahlungsbefehl, sehr schnelle definitive Rechtsöffnung, Lohnpfändung…

Kann ich nach der Scheidung beim Gericht eine Reduktion der Unterhalts-beiträge verlangen weil ich zum Beispiel eine schlechter bezahlte Stelle habe?

       Grundsätzlich ja, jedoch ist die Hürde sehr hoch, IGM-BE Berater*In kontaktieren.        ​

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Kann meine Exfrau (nach der Scheidung) mehr Unterhalt verlangen, wenn ich befördert werde, dadurch wesentlich mehr verdiene, oder wenn ich z.B erbe oder im Lotto gewinne?

       Nein, Frauenalimenten können nie gegen oben korrigiert werden, Kinderalimente hingegen in bestimmten Situationen doch.
       Zum Beispiel wenn ein Student wenig Unterhaltsbeiträge (infolge eines tiefen Einkommens) bezahlt und später als Arzt viel
      verdient.   ​

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An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit dem Besuchsrecht habe?

       Grundsätzlich an die für den Wohnort des Kindes zuständige Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
       Siehe Art 273 Abs. 2 ZGB​

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